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Denkmalschutz und Steuervergünstigungen bei Türen und Fenstern
Im Bereich Denkmalschutz sind wir nicht nur für die handwerkliche Ausführung ein umsichtiger Partner, sondern können Ihnen auch bei der Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen oder sonstiger Fördermaßnahmen hilfreich zur Seite stehen.
Für Baudenkmäler gilt eine erhöhte Abschreibung. Somit kann ab dem Jahr 2004 AfA (Absetzung für Abnutzung) für acht Jahre in Höhe von bis zu 9% und für vier weitere Jahre in Höhe von bis zu 7% der Herstellungskosten für die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden.
Wir halten diesbezüglich ein Merkblatt für Sie bereit, das Sie genauer informiert und die notwendigen Schritte detailliert beschreibt.
Sprechen Sie uns an - wir stehen Ihnen für weitergehende Fragen mit unserer inzwischen gesammelten Erfahrung gern zur Verfügung. |  | |
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| Fenstersanierung unter Auflagen des Denkmalschutzes An den hier gezeigten Beispielschnitten sehen Sie welche Auflagen der Denkmalschutzbehörde erfüllt werden wollen.
Hier als Querschnitt eines Fensterpfostens.
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| In intensiver Zusammen- und Abstimmungsarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde, werden getreue Querschnitte historischer Fenster ausgearbeitet.
Hier ein Querschnitt eines weiteren Fensterpfostens.
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Als PDF Dokument zum Download 2 komplette Fensterquerschnitte zur besseren Verdeutlichung.
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Einige Referenzbeispiele
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